Donnerstag, 15. Februar 2018

Abteilungsversammlungen in München



"Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten", heißt es in § 43 des Betriebsverfassungsgesetzes. Anstatt einer Betriebsversammlung kann der Betriebsrat auch Abteilungsversammlungen einberufen.
Am Standort München werden in den nächsten Tagen in den einzelnen Filialen und Abteilungen sogenannte Abteilungsversammlungen durchgeführt. Zeit und Ort sind jeweils dem Aushang am Schwarzen Brett zu entnehmen. Weitere Auskünfte geben Euch Eure Betriebsrätinnen und Betriebsräte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nutzt diese Gelegenheit, um in kleinerem Kreis Themen und Probleme mit Euren BetriebsrätInnen direkt vor Ort zu besprechen.

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